Ruedi Giger Wärmetechnik

Informationsstand: August 2026 · Änderungen vorbehalten

Heizungsersatz, Ölheizungen & Förderungen

Die Anforderungen an Heizungsanlagen werden in der Schweiz wesentlich durch kantonales Recht bestimmt. Deshalb kann eine Lösung im Kanton Solothurn anders beurteilt werden als im benachbarten Basel-Landschaft.

Keine Rechtsberatung:

Die folgenden Angaben sind eine verständliche Orientierung. Vor Planung, Bestellung oder Baubeginn müssen die aktuell gültigen Vorgaben bei Gemeinde, Kanton und Förderstelle objektbezogen geprüft werden.

Kanton Solothurn

Im Kanton Solothurn sind fossile Heizungen nicht generell verboten. Wird eine neue fossile Heizung installiert oder eine bestehende fossile Anlage durch eine neue fossile Anlage ersetzt, sind kantonale CO₂-Anforderungen und weitere Effizienzvorgaben zu beachten. Für den Vollzug sind hauptsächlich die Gemeinden zuständig.

Kanton Basel-Landschaft

Seit dem 1. Januar 2026 gilt: Defekte Heizkessel müssen grundsätzlich durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energie ersetzt werden. Die Regel gilt ebenfalls für defekte Brenner in Heizungen, die älter als 15 Jahre sind. Ausnahmen sind möglich, wenn eine erneuerbare Lösung technisch nicht realisierbar oder über die Lebensdauer nicht wirtschaftlich ist.

Kanton Basel-Stadt

Basel-Stadt stellt eine eigene Übersicht für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen bereit. Beim Heizungsersatz sind die kantonalen energierechtlichen Vorgaben und das jeweils vorgeschriebene Melde- oder Bewilligungsverfahren zu beachten.

Für Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und weitere Energieeffizienzmassnahmen bestehen Förderangebote. Fördergesuche müssen grundsätzlich vor Baubeginn eingereicht werden. Die Förderbeiträge sind auf maximal 40 Prozent der gesamten Investitionskosten begrenzt.

Wärmepumpen und Pellets

Wärmepumpen und Holzheizungen wie Pelletanlagen sind wichtige erneuerbare Alternativen. Welche Technik sinnvoll ist, hängt unter anderem von Wärmebedarf, Vorlauftemperaturen, Platzverhältnissen, Lärmschutz, Lagerraum, Gebäudehülle und Investitionsrahmen ab.

Fördergelder

Der Kanton Solothurn fördert unter anderem den Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch Wärmepumpen. Für Holzheizungen bestehen eigene Förderbedingungen. Fördergesuche müssen grundsätzlich vor Baubeginn eingereicht und bewilligt werden; die jeweils aktuellen Bedingungen sind massgebend.

Häufige Fragen

Darf ich im Kanton Solothurn wieder eine Ölheizung einbauen?

Ein generelles Verbot besteht nicht. Bei Neuinstallation oder Ersatz durch eine neue fossile Anlage gelten jedoch CO₂- und Effizienzanforderungen. Eine objektbezogene Prüfung ist notwendig.

Was gilt in Basel-Landschaft bei einem defekten Brenner?

Ist die Heizung älter als 15 Jahre, fällt ein defekter Brenner seit 2026 grundsätzlich unter die neue Regel zum Ersatz durch erneuerbare Wärme. Vorgesehene Ausnahmen müssen geprüft werden.

Was gilt in Basel-Stadt beim Heizungsersatz?

Für den Ersatz einer Öl- oder Gasheizung sind die aktuellen kantonalen Vorgaben und Verfahren massgebend. Basel-Stadt stellt dazu eine offizielle Übersicht bereit. Förderanträge müssen vor Baubeginn eingereicht werden.

Wann ist eine Pelletheizung sinnvoll?

Pellets können bei genügend Lagerraum, passender Logistik und geeignetem Wärmebedarf eine gute erneuerbare Lösung sein. Kamin, Lager, Austragung und Unterhalt müssen in die Planung einbezogen werden.

Wann muss ich Fördergelder beantragen?

Vor Baubeginn. Wer zuerst bestellt oder mit dem Bau beginnt, kann den Förderanspruch verlieren.

Wer entscheidet über Bewilligung und Nachweise?

Je nach Projekt sind Gemeinde, kantonale Energiefachstelle, Bauverwaltung und weitere Fachstellen beteiligt.

Offizielle Informationsquellen

Kanton Solothurn – Fossile Heizungen Kanton Solothurn – Vollzug der Energievorschriften Kanton Solothurn – Fördermassnahmen Kanton Solothurn – Förderung Wärmepumpen Kanton Basel-Landschaft – Heizungsersatz Kanton Basel-Stadt – Heizungsersatz Kanton Basel-Stadt – Förderbeiträge Energie Bundesamt für Energie – Gebäude
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